Unter Hausbetreuung versteht man die Reinigung, Wartung und Beaufsichtigung der Räume und Gebäudeteile, die allen HausbewohnerInnen zugänglich sind, z.B. Stiegenhaus, Keller und Waschküche. Je nach Vereinbarung kann auch die Pflege von Grünflächen oder die Schneeräumung im Winter inkludiert sein.
Bei durchschnittlicher Bewohneranzahl und Benutzung empfehlen wir einmal pro Woche eine Stiegenhausreinigung durchzuführen. Zusätzlich empfehlen wir 2 Mal im Jahr eine Grundreinigung, bei der das gesamte Haus besonders gründlich gereinigt wird und die Fenster geputzt werden.
Ja!
Ja!
Wir bieten einen unkomplizierten Matten-Mietservice an. Das bedeutet, dass die Schmutzfangmatten im Eingangsbereich laufend durch sauberer ausgetauscht werden.
Unter Winterdienst versteht man alle Maßnahmen die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass im Winter der Verkehr weiterhin problemlos funktioniert.
Ja. Als LiegenschaftseigentümerIn sind Sie dazu verpflichtet. Den gesetzlichen Rahmen bilden dazu bundesweit die StVO (§ 93) und die ABGB (§ 1319a). In Wien kommt hier das Landesrecht V der Stadt Wien über die Reinigung von Gehsteigen aus 2012 Winterdienst V 2003 idF. 2011 hinzu.
Die Rechtslage ist strittig. Ausschlaggebend ist, ob bei offenen Stiegen, Zugängen und Innenhöfen innerhalb einer Wohnhausanlage, also allen zugängigen Flächen, die keine öffentlichen Wege sind, die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB greift. Unsere persönliche Empfehlung ist, die zu räumenden Flächen explizit im Vertrag festzuhalten.
Wir führen regelmäßige Zwischenkehrungen durch, um Ihre Wege vom überflüssigen Split zu befreien.
Ja. Wir verfügen über eine allumfassende Berufshaftpflichtversicherung.
Die Saison fängt im April an und läuft in der Regel bis November.
Grundsätzlich empfehlen wir, je nach Lage und Witterung, ein Intervall von 1-3 Wochen. Wir richten uns aber gerne nach Ihren individuellen Wünschen!
Copyright © Zauberputz e.U. 2023. Website made with ❤️ by magic-it-services.at