Mit unserem Winterdienst Service sind Ihre Gehwege, Treppen und sonstigen Flächen frei und begehbar!
Mit unserem Winterdienst gehen Sie (rechts)sicher in die kalten Wintermonate. Folgende Leistungen sind mitunter inkludiert:
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Winterdienst
Unter Winterdienst versteht man alle Maßnahmen die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass im Winter der Verkehr weiterhin problemlos funktioniert.
Ja. Als LiegenschaftseigentümerIn sind Sie dazu verpflichtet. Den gesetzlichen Rahmen bilden dazu bundesweit die StVO (§ 93) und die ABGB (§ 1319a). In Wien kommt hier das Landesrecht V der Stadt Wien über die Reinigung von Gehsteigen aus 2012 Winterdienst V 2003 idF. 2011 hinzu.
Die Rechtslage ist strittig. Ausschlaggebend ist, ob bei offenen Stiegen, Zugängen und Innenhöfen innerhalb einer Wohnhausanlage, also allen zugängigen Flächen, die keine öffentlichen Wege sind, die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB greift. Unsere persönliche Empfehlung ist, die zu räumenden Flächen explizit im Vertrag festzuhalten.
Wir führen regelmäßige Zwischenkehrungen durch, um Ihre Wege vom überflüssigen Split zu befreien.
Ja. Wir verfügen über eine allumfassende Berufshaftpflichtversicherung.
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